Was bringt mir die Teilnahme an diesem Austauschprogramm?

Sie bekommen die Chance, einen 3- bis 12- monatigen Auslandsstudienaufenthalt zu erleben.

  • Sie erhalten einen Mobilitätskostenzuschuss und müssen an der Gasthochschule keine Studiengebühren bezahlen.
  • Sie können Ihre Fremdsprachenkenntnisse verbessern, an der Gasthochschule erhalten sie zumeist einen kostenlosen Intensiv-Sprachkurs zu Beginn.
  • Außerdem können Sie andere Mentalitäten kennen lernen und neue Freundschaften schließen.
  • Das mit dem Studienberater abgeschlossene Learning Agreement garantiert eine Anerkennung der an der Gasthochschule erworbenen ECTS-Punkte.

Im International Office (INTL) finden regelmäßig Informationsveranstaltungen zum Thema Studieren im Ausland statt. Dort gibt es viele Informationen rund um Erasmus sowie zu weiteren Programmen (z.B. BaWü, DAAD und Fulbright). Die genauen Termine bitte direkt beim International Students Office erfragen.

Wie komme ich ins Ausland?

Um am Erasmus Programm teilnehmen zu können, müssen Sie in einem regulären Studiengang am KIT eingeschrieben und zum Zeitpunkt des Aufenthalts mindestens im 5. Semester sein. Bevor Sie sich bewerben, sollten Sie die Erfahrungsberichte ehemaliger Erasmusstudierender lesen, die vom International Office bereit gestellt werden. Haben sie sich für eine Universität entschieden, so sollten Sie sich auf der Homepage der Gastuniversität über deren Lehrangebot informieren. Nachdem Sie ihre Fächerauswahl getroffen haben, lassen Sie sich von Ihrem Fachstudienberater im Learning Agreement bestätigen, dass diese Fächer anerkannt werden. Als Umfang erwarten wir ca. 30 ECTS pro Semester. Bachelorstudierende können sich an jeden Fachstudienberater wenden, Masterstudierende wenden sich an den Fachstudienberater ihres Vertiefungsrichtung. Sie müssen lediglich ein Learning Agreement für Ihre Erstwahl-Uni erstellen.  

Führen Sie die online Bewerbung durch. Ab Dezember 2021 geschieht diese über das Mobility-Online-Portal. Sprachnachweise (z.B. vom Sprachenzentrum oder Abiturzeugnis), das vom Fachstudienberater unterschreibene Learning Agreement sowie ein aktueller Notenauszug müssen dabei ins Mobility-Online Portal hochgeladen werden. 

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist erhalten sie eine Rückmeldung, ob sie einen Platz für ihre Erstwahl erhalten haben oder ob wir ihnen einen Platz für eine andere Universität ihrer Wahl anbieten können. Nachdem sie ihren Platz akzeptiert haben, bekommen sie eine Email vom IStO mit einem Anmeldelink für deren Verwaltungssystem. Dort müssen sie sich zwingend anmelden und dem gesamten Prozess folgen, um die finanzielle Förderung erhalten zu können.

Wichtig: Leider sind keine Restplätze im SS 2024 verfügbar.

Schritte der Bewerbung:
1. Online Bewerbung
2. Nach Bewerbungsschluss ihren Platz akzeptieren und Anmeldung beim IStO

 

Benötigte Unterlagen:
1. Aktuellen Notenauszug, sowie falls vorhanden eine Kopie des Bachelorzeugnis (über Mobility-Online)
2. Sprachnachweis für die Vorlesungssprache (über Mobility-Online)
3. Scan des vom zuständigen Fachstudienberater genehmigten Learning Agreements (über Mobility-Online)

 

Innerhalb eines Monats nach der Bewerbungsfrist wird das Ranking der Bewerber durchgeführt. Hauptkriterium für die Einstufung ist Ihr aktueller Notenschnitt (Bachelor und ggf. Master) unter Beachtung ihres gesamten Studienfortschritts. Des Weiteren werden Sprachkenntnisse der Landes- Vorlesungssprache berücksichtigt. Dabei werden nacheinander entsprechend des Rankings die Plätze der Erstwahl und dann der weiteren Wahlen vergeben. Sie werden anschließend in jedem Fall per e-Mail kontaktiert und über das Ergebnis Ihrer Bewerbung informiert. Wir behalten uns vor einen Rücktritt nach erfolgter Nominierung in künftigen Bewerbungsrunden als Malus anzurechnen.

 

Nachdem Sie für einen Austauschplatz nominiert wurden, informieren wir das International Students Office über unsere Entscheidung. Für den weiteren Verlauf werden Sie durch das IStO instruiert. Nähere Infos finden Sie hier.

Warum brauche ich ein Learning Agreement?

Im Learning Agreement werden die Vorlesungen aufgelistet, die Sie an der Partnerhochschule hören möchten. Diese Vorlesungen werden von Ihnen vor Ihrem Auslandsaufenthalt festgelegt und von Ihrem Studienberater und später auch von dem Verantwortlichen der Partnerhochschule genehmigt. Mit der Unterschrift Ihres Studienberaters bekommen Sie die Garantie, dass die im Ausland erworbenen ECTS-Punkte hier in Karlsruhe anerkannt werden.

Die Anerkennung erfolgt im Regelfall als Wahlmodul und wahlweise mit oder ohne Note. ACHTUNG: Ab WS 2020/21 erfolgt die Anerkennung nur noch mit Note. Eine Anerkennung als Pflichtmodul mit Note kann nur durch eine individuelle Beurteilung der einzelnen Prüfungsleistung durch einen Professor unserer Fakultät erfolgen, der eine vergleichbare Vorlesung anbietet. Wer eine Anerkennung als Pflichtmodul mit Note anstrebt, sollte dies unbedingt mit den in Frage kommenden Professoren vor Antritt des Auslandsaufenthaltes klären.

Falls die von Ihnen gewählten Vorlesungen nicht stattfinden sollten oder Sie vor Ort noch eine weitere Vorlesung entdecken, die Sie gerne besuchen möchten, können Sie das Learning Agreement natürlich ändern. Für die garantierte Anerkennung der neuen Fächer benötigen Sie allerdings wieder eine Unterschrift des Studienberaters.

FAQ

Welche Vorraussetzungen sind zu erfüllen?
Um am Erasmus Programm teilnehmen zu können, müssen Sie am KIT in einem regulären Studiengang eingeschrieben sein und mindestens vier Semester erfolgreich studiert haben. Zudem müssen Sie die Vorlesungssprache im Gastland soweit beherrschen, dass Sie sinnvoll in den Vorlesungen mitarbeiten können, also mindestens auf Niveau B1. Nähere Infos gibt es dazu auch beim IStO.

Wann kann ich mich bewerben?
Die Bewerbung ist jeweils nur für das nächste akademische Jahr (Beginn jeweils im WS) möglich. Die Bewerbungsfrist endet Ende Januar. Das heißt: Wenn Sie zum Beispiel im WS20/21 oder im SS21 ins Ausland wollen, so müssen Sie sich bis Ende Januar 2020 bewerben. Für Infos zur Bewerbung um Restplätze siehe unten.

Wie lange kann/soll ich ins Ausland gehen?
Sie können entweder ein Semester oder zwei Semester im Ausland verbringen. Dabei ist zu beachten, dass ein zwei Semester dauernder Auslandsaufenthalt nur im Wintersemester begonnen werden kann.

Wie oft kann ich an Erasmus+ teilnehmen?
Seit der Umstellung auf Erasmus+ können Sie sowohl im Bachelor als auch im Master einen Auslandsaufenthalt durchführen.

Wo bewerben sich MIT Studierende?
MIT Studierenden steht es frei sich entweder bei der Fakultät MACH oder bei der Fakultät ETIT zu bewerben. Eine gleichzeitige Bewerbung bei beiden Fakultäten ist jedoch nicht möglich. Die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen erfolgt jedoch in jedem Fall entsprechend den Regelungen der Fakultät, an der sie eingeschrieben sind.

  • ETIT eingeschrieben, bei ETIT beworben: Bewerbung nach ETIT Vorgabe
  • ETIT eingeschrieben, bei MACH beworben: Bewerbung nach MACH Vorgabe, aber ETIT LA mit Fachstudienberater
  • MACH eingeschrieben, bei ETIT beworben: Bewerbung nach ETIT Vorgabe, aber LA nach MACH Vorgabe
  • MACH eingeschrieben, bei MACH beworben: Bewerbung nach MACH Vorgabe

Prüfungen schreiben in Deutschland
Wenn die Vorlesungszeit im Ausland mit den hiesigen Prüfungszeiträumen kollidiert, so können Prüfungen auch im nachfolgenden Prüfungszeitraum geschrieben werden.

Was gilt als Sprachnachweis?
Als Sprachnachweis für Niveau B2 akzeptieren wir ein Abiturzeugnis, wenn daraus hervor geht, dass die entsprechende Sprache mindestens drei Jahre gehört wurde. Die Durchschnittsnote über Jahrgangsstufen und Abiprüfung darf dabei nicht unter 10 Punkten liegen. Des Weiteren akzeptieren wir die gängigen Sprachtests (z.B TOEFEL) sowie Scheine der Sprachkurse des Sprachenzentrums.

Welches Sprachniveau wird vorausgesetzt?
In der Regel erwarten die Partnerhochschulen bis zum Antritt des Auslandsaufenthaltes Fremdsprachenkenntnisse auf dem Niveau B2 für Englischsprachige und Skandinavische Länder sowie B1 für die restlichen Länder.

Wann werden die Sprachkenntnisse benötigt?
Für das Ranking werden nur vorhandene Sprachkenntnisse berücksichtigt. Das für den Aufenthalt nötige Sprachniveau der Vorlesungssprache muss in den meisten Fällen bis zu Begin des Aufenthalts erreicht werden. Sie können also im Semester vor dem Aufenthalt noch Sprachkurse  belegen, um die nötigen Sprachkenntnisse zu erlangen oder aufzufrischen. Einige Partneruniversitäten verlangen jedoch schon zum Zeitpunkt der Bewerbung (Anfang März) einen Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig bei Ihrer Partneruniversität nach solchen Voraussetzungen.

Wie funktioniert die Bewerbung um Zweitwünsche?
Neben Ihrer Erstwahl haben Sie in der Onlinebewerbung die Möglichkeit, bis zu zwei weitere Wunschunis anzugeben. Bei ihrer Bewerbung müssen Sie lediglich für Ihre Erstwahl alle geforderten Nachweise abgeben. Für die weiteren Unis fordern wir die fehlenden Unterlagen (z.B. Learning Agreement) falls nötig an.

Nach welchen Kriterien findet die Auswahl statt?
Hauptkriterium für die Nominierung sind ihre Notenschnitte (im Bachelor und ggf. Master) unter Beachtung ihres Studienfortschritts. Des Weiteren werden Sprachkenntnisse der Landes- sowie Vorlesungssprache berücksichtigt.

Wie funktioniert die Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen?
Es müssen nicht sämtliche im Ausland erbrachten Leistungen angerechnet werden. Eine Anrechnung ist jedoch generell nur in dem Rahmen möglich, wie in den Regeln der Prüfungsordnung und ihres individuellen Studienplans vorgesehen. Dies ist mit ihrem Fachstudienberater abzuklären.
Die Anerkennung erfolgt im Regelfall als Wahlmodul und wahlweise mit oder ohne Note. ACHTUNG: Ab WS 2020/21 erfolgt die Anerkennung nur noch mit Note. Eine Anerkennung als Pflichtmodul mit Note kann nur durch eine individuelle Beurteilung der einzelnen Prüfungsleistung durch einen Professor unserer Fakultät erfolgen, der eine vergleichbare Vorlesung anbietet. Wer eine Anerkennung als Pflichtmodul mit Note anstrebt, sollte dies unbedingt mit den in Frage kommenden Professoren vor Antritt des Auslandsaufenthaltes klären.
Zur Anrechnung müssen Sie im auf den Auslandsaufenthalt folgenden Semester zum entsprechenden Prüfungsausschuss gehen, sich Anrechnungsformulare holen und diese vom verantwortlichen Fachstudienberater oder Professor abzeichnen lassen.

Wer unterschreibt das Learning Agreement bei Bachelor Studierenden?
Wenn Sie im Bachelor studieren, so können Sie zu einem beliebigen Fachstudienberater gehen. Es bietet sich jedoch an denjenigen zu wählen, der Ihrer geplanten Studienrichtung am nächsten kommt. Eine Übersicht der Fachstudienberater finden Sie auf der Fakultätshomepage.

Was ist das Learning Agreement?
Im Learning Agreement werden die Vorlesungen aufgelistet, die Sie an der Partnerhochschule hören möchten. Diese Vorlesungen werden von Ihnen vor Ihrem Auslandsaufenthalt festgelegt und von Ihrem Studienberater und später auch von dem Verantwortlichen der Partnerhochschule genehmigt. Mit der Unterschrift Ihres Studienberaters bekommen Sie die Garantie, dass die im Ausland erworbenen ECTS-Punkte hier in Karlsruhe anerkannt werden (siehe "Wie funktioniert die Anrechnung..." oben).

Was muss in der zweiten Tabelle des Learning Agreements angegeben werden?
Die Tabelle "Recognition at the Sending Institution" enthält die Vorlesungen, welche durch die im Ausland erbrachten Leistungen ersetzt werden sollen. Da dies im Normalfall nur Vorlesungen aus dem Wahlbereich sind, für welche keine 1:1 Gleichheit zu hiesigen Vorlesungen gefordert ist, können Sie in der Tabelle einfach "Wahlbereich" eintragen.

Wie hoch ist die Erasmusmobilitätsbeihilfe?
Die Höhe der Mobilitätsbeihilfe variiert von Jahr zu Jahr, aktuelle Infos finden Sie auf der INTL Homepage. Die Beihilfe richtet sich nach dem Preisniveau des Gastlandes und liegt zwischen 330€ und 450€ (akad. Jahr 2019/2020)
Es wird nicht unbedingt die komplette Aufentahltsdauer gefördert. Stand 2019 ist die maximale Förderdauer für ein Semester max. 4-5 Monate (je nach Land) und für zwei Semester max. 9 Monate, auch wenn die Aufenthaltsdauer länger ist.

Wie viele ECTS muss ich Ausland erbringen?
Grundsätzlich erwarten wir, dass Sie pro Semester ca. 30 ECTS erbringen. Um eine garantierte Förderung zu erhalten, müssen mindestens 20 ECTS erbracht werden. Sollten Sie während Ihres Auslandsaufenthalt mit Problemen bezüglich der Anzahl der ECTS konfrontiert werden, melden Sie dies unverzüglich beim IStO.

Welche Daten werden für die Onlinebewerbung benötigt?
Die Onlinebewerbung dient hauptsächlich zur Feststellung ihrer persönlichen Daten wie z.B Adresse, Notfallkontakt, Bankverbindung etc.

Übernehmen von Bachelorvorlesungen in den Master?
Auch bei im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen ist eine Übernahme vom Bachelor in den Master möglich. Dafür gelten die gleichen Bedingungen: Das Vorziehen von Masterfächern ist auf 40 LP begrenzt, die Anmeldung dazu und die Kontrolle liegt beim Masterprüfungsausschuss (Gebäude 30.36, Raum 208).
Zur Anrechnung müssen Sie in Ihrem ersten Mastersemester zum entsprechenden Prüfungsausschuss gehen, sich Anrechnungsformulare holen und diese vom verantwortlichen Fachstudienberater abzeichnen lassen. Bitte klären Sie im Vorfeld die Anrechnung mit dem entsprechenden Fachstudienberater ab.

Welches Studienfach soll ich in der Onlinebewerbung angeben?
Diese Angabe dient lediglich statistischen Zwecken und ist deshalb von untergeordneter Bedeutung. Geben Sie ein Studienfach ein, dass ihrem Studium am KIT am ehesten entspricht.

Wie werden Restplätze vergeben?
Restplätze für das Sommersemester werden first come first served vergeben. Es gelten die gleichen Mindestanforderungen. Reichen Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens Ende August ein. Bitte beachten Sie, dass es für Restplätze keine Mobilitätsbeihilfe gibt.

Gibt es eine Mobilitätsbeihilfe für Restplätze?
Nein. Sie erhalten lediglich den Erasmusstatus (Zero-Grant-Student), d.h. Sie erhalten alle Vergünstigungen des Programms (z.B. Studiengebührenerlass, erleichterte Bewerbung…), aber KEINE Mobilitätsbeihilfe.