Prüfungstermine Bachelor Elektrotechnik und Informationstechnik

Wintersemester 2023/24 (Stand: 08.11.2023)

Prüfungstermine für den Bachelorstudiengang ETIT 2023/24

 

Vorlesungsende

Sa

17.02.2024

1. Semester

Höhere Mathematik I

Mo

04.03.2024

1. Semester

Experimentalphysik

Di

12.03.2024

1. Semester

Lineare Elektrische Netze

Mo

25.03.2024

1. Semester

Digitaltechnik

Di

20.02.2024

2. Semester 

Höhere Mathematik II

Mi

27.03.2024

2. Semester 

Komplexe Analysis und Integraltransformation

Mo

18.03.2024

2. Semester 

Informationstechnik I

Mo

18.03.2024

2. Semester

Elektronische Schaltungen

Fr

22.03.2024

2. Semester 

Elektromagnetische Felder

Do

28.03.2024

3. Semester

Höhere Mathematik III

Mi

06.03.2024

3. Semester

Elektromagnetische Wellen

Do

14.03.2024

3. Semester

Elektrische Maschinen und Stromrichter

Sa

24.02.2024

3. Semester

Wahrscheinlichkeitstheorie

Do

15.02.2024

3. Semester

Systemmodellierung (Studierende MIT)

Fr

15.03.2024

3. Semester

Signale und Systeme

Do

29.02.2024

4. Semester 

Grundlagen der Hochfrequenztechnik

Di

26.03.2024

4. Semester                   

Informationstechnik II

Do

28.03.2024

4. Semester 

Optik und Festkörperelektronik

Do

21.03.2024

4. Semester 

Elektroenergiesysteme

Di

19.03.2024

5. Semester

Systemdynamik und Regelungstechnik

Fr

01.03.2024

5. Semester

Bauelemente der Elektrotechnik

Mi

21.02.2024

5. Semester

Nachrichtentechnik I

Mo

11.03.2024

 

Vorlesungsbeginn

Mo

15.04.2024

 

Pflichtprüfungen auch für MIT-Studierende

 

 

+++ Beachten Sie bitte weiterhin aktuelle Hinweise! +++

 

Sommersemester 2023 (Stand: 05.12.2022)

Prüfungstermine für den Bachelorstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik Sommersemester 2023

 

+++ Beachten Sie bitte weiterhin aktuelle Hinweise! +++

 

 

Bitte beachten!

Liebe Studierende,

bitte beachten Sie die Regelung bei einer Absage von einer mündlichen Nachprüfung:

  • Sie erhalten den Termin für die mündliche Nachprüfung vom betreffenden Institut und bestätigen diesen.
  • Bitte beachten Sie, dass der Termin auch dann für Sie verbindlich ist, wenn Sie diesen nicht beim Institut bestätigen.
  • Sollten Sie den Prüfungstermin ohne triftigen Grund versäumen, gilt die Prüfung als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.
  • Bei Absage wegen Krankheit, Unfall oder sonstigen triftigen Gründen, ist unverzüglich ein formloser schriftlicher Rücktrittantrag an den Prüfungsausschuss zu stellen.
  • Die im Antrag genannten Gründe sind zu belegen und glaubhaft zu machen, im Krankheitsfall durch ein ärztliches Attest.
  • Wird bei Absage kein Rücktrittantrag gestellt, erfolgt keine unverzügliche Anzeige des Grundes oder wurde nicht unverzüglich ein ärztliches Attest vorgelegt, wird der Antrag durch den Prüfungsausschuss abgelehnt und die Nachprüfung mit "nicht ausreichend" (5,0) bewertet.

Beachten Sie bitte: bei einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung handelt es sich nicht um ein Attest.