Prüfungstermine Bachelor Elektrotechnik und Informationstechnik
Wintersemester 2023/24 (Stand: 08.11.2023) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Prüfungstermine für den Bachelorstudiengang ETIT 2023/24
+++ Beachten Sie bitte weiterhin aktuelle Hinweise! +++ |
Sommersemester 2023 (Stand: 05.12.2022) |
+++ Beachten Sie bitte weiterhin aktuelle Hinweise! +++ |
Bitte beachten!
Liebe Studierende,
bitte beachten Sie die Regelung bei einer Absage von einer mündlichen Nachprüfung:
- Sie erhalten den Termin für die mündliche Nachprüfung vom betreffenden Institut und bestätigen diesen.
- Bitte beachten Sie, dass der Termin auch dann für Sie verbindlich ist, wenn Sie diesen nicht beim Institut bestätigen.
- Sollten Sie den Prüfungstermin ohne triftigen Grund versäumen, gilt die Prüfung als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.
- Bei Absage wegen Krankheit, Unfall oder sonstigen triftigen Gründen, ist unverzüglich ein formloser schriftlicher Rücktrittantrag an den Prüfungsausschuss zu stellen.
- Die im Antrag genannten Gründe sind zu belegen und glaubhaft zu machen, im Krankheitsfall durch ein ärztliches Attest.
- Wird bei Absage kein Rücktrittantrag gestellt, erfolgt keine unverzügliche Anzeige des Grundes oder wurde nicht unverzüglich ein ärztliches Attest vorgelegt, wird der Antrag durch den Prüfungsausschuss abgelehnt und die Nachprüfung mit "nicht ausreichend" (5,0) bewertet.
Beachten Sie bitte: bei einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung handelt es sich nicht um ein Attest.