Infos und Anträge zum Bachelor MEDT

Voraussetzungen für den Start der Abschlussarbeit:

  • Modulprüfungen im Umfang von mind. 120 Leistungspunkten

Vorgehen:

  1. Finden Sie ein Institut, bei welchem Sie eine Abschlussarbeit schreiben möchten und besprechen Sie mit diesem das Thema. Für externe Abschlussarbeiten (Unternehmen/ andere Fakultäten) muss ein/e Professor/in der Fakultät ETIT eine Betreuungszusage unterschreiben (Antrag externe Bachelorarbeit)
  2. Das Institut legt die Abschlussarbeit im Campus-Portal an, Sie erhalten eine automatisierte E-Mail mit der Aufforderung, sich für die Abschlussarbeit im System anzumelden.
  3. Der/die Prüfer/in trägt das Vergabedatum ein und veröffentlicht die Anmeldung im System, nun ist die Arbeit für Sie sichtbar.
  4. Der Studiengangservice prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie eine E-Mail, dass die Abschlussarbeit genehmigt ist und Sie können mit der Bearbeitung beginnen.
  5. Sie erstellen die Abschlussarbeit und halten die Präsentation innerhalb des Bearbeitungszeitraums von 3 Monaten (optional 6 Monate).Der Zeitpunkt der Abgabe wird im Campus-Portal eingetragen. 
  6. Der/die Prüfer/in bewertet die Arbeit, trägt die Note im Campus-Portal ein und gibt diese frei. Der Studiengangservice veröffentlicht die Note und diese wird für Sie im System sichtbar.

Achtung: Für die Benotung hat der/die Prüfer/in 8 Wochen Zeit, sollte die Arbeit Ihre letzte Prüfungsleistung gewesen sein, können Sie bei dem/der Prüfer/in eine sog. 4,0-Bescheinigung anfordern, sodass ein "mindestens bestanden" verbucht wird. Sie können sich damit eine Titelführungsbescheinigung generieren, welche Sie für Bewerbungen nutzen können

Den Antrag finden Sie unten verlinkt.

  • Gehen Sie zu einer Fachprüferin oder einem Fachprüfer und legen Sie dort das Antragsformular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (Transkript, Zeugnis, Notenauszug) vor.
  • "Anstelle von Leistungen" (Leistungen die Sie für ein KIT-Modul anerkennen möchten) müssen über die modulverantwortliche Person anerkannt werden, diese finden Sie im Modulhandbuch. 
  • Wichtig: Anerkennungen müssen innerhalb des ersten Semesters nach Immatrikulation beantragt werden.
  • Besteht Gleichwertigkeit im Hinblick auf die erworbenen Kompetenzen, wird dies durch die Fachprüfung bestätigt.
  • Reichen Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag zusammen mit dem entsprechenden Nachweisen beim Studiengangservice ein.
  • Hinweis zu Auslandsprüfungsleistungen: Bei Anerkennungen von Prüfungsleistungen aus einem Auslandssemester ist es empfehlenswert, die zu anerkennenden Leistungen vorab mit der Fachstudienberatung zu besprechen.

 

Antrag auf Anerkennung auswärtiger Prüfungsleistungen

Sie haben die Möglichkeit ein bereits absolviertes Praktikum oder eine Ausbildung als Berufspraktikum in Ihrem Studium anerkennen zu lassen.

Wenden Sie sich zunächst für die fachliche Prüfung an das Praktikantenamt der Fakultät ETIT: praktikantenamt∂etit.kit.edu 

Im Anschluss senden Sie den Antrag an den Studiengangservice: 

bachelor-info∂etit.kit.edu oder master-info∂etit.kit.edu

Die Anerkennung ist nur innerhalb des ersten Semesters nach Immatrikulation möglich.

Hier finden Sie den Antrag.

Wenn Sie am Ende Ihres Studiums angelangt sind, beantragen Sie bitte die ordentliche Exmatrikulation beim Studierendenservice (SLE).

Bitte füllen Sie den Antrag auf Exmatrikulation aus.

Die Exmatrikulation erfolgt in der Regel zum Ende des Semesters in welchem Sie Ihre letzte Prüfungsleistung erbracht haben oder kann bei Vorliegen besonderer Gründe (z.B. wegen Arbeitsbeginn innerhalb des Semesters) sofort erfolgen.

Eine Exmatrikulation zum Ende des Semesters in welchem Sie Ihre letzte Prüfungsleistung erbracht haben, kann sinnvoll sein, wenn Sie noch keine Arbeitsstelle haben und über die studentische Krankenversicherung versichert sind.

Das Datum der letzten Prüfungsleistung ist das Datum Ihres Abschlusses, nicht das Ihrer Exmatrikulation.

Sie werden „von Amts wegen“ exmatrikuliert, wenn Sie sich nicht mehr rückmelden – diese Art der Exmatrikulation berechtigt Sie jedoch nicht, Ihre Abschlussdokumente in Empfang zu nehmen oder sich an einer anderen deutschen Hochschule einzuschreiben.

Durch die eigene Wahl des Exmatrikulationsdatums können Sie, sollten Sie Karlsruhe verlassen aber zunächst noch immatrikuliert bleiben wollen, alle Formalitäten noch selber erledigen. Anderenfalls können Sie auch jemanden bevollmächtigen, welcher die Exmatrikulation für Sie vornimmt.

Für die ordentliche Exmatrikulation benötigen Sie Stempel und Unterschrift von:

 

Die Einholung der Stempel und Unterschriften ist digital möglich.

Das ausgefüllte Formular ist beim Studierendenservice einzureichen:

studierendenservice∂sle.kit.edu

Bitte beachten Sie, dass der Studierendenausweis ebenfalls beim Studierendenservice abgegeben werden muss, außer Sie haben diesen verloren.

 

Für Ihren weiteren beruflichen Werdegang wünschen wir Ihnen viel Erfolg!

 

Der Antrag sollte beinhalten:

•           formloser Antrag in Briefform (siehe Vorlage unten)

•           aktueller Notenauszug (mit allen bestanden und nicht bestandenen Prüfungsleistungen)

•           ggfs. aussagekräftiges Attest oder andere Nachweise

 

Senden Sie uns den unterschriebenen Antrag and die entsprechende E-Mail-Adresse:

 

Bachelor: bachelor-info∂etit.kit.edu                         Master: master-info∂etit.kit.edu

Hier finden Sie eine Vorlage.

 

 

Prüfungsausschussvorsitzende Studiengang
Prof. Dr. Michael Heizmann Bachelor ETIT und MEDT
Prof. Dr. Ahmet Cagri Ulusoy Master ETIT
Prof. Dr. Marcus Geimer Bachelor und Master MIT
Modul-handbücher

Hier finden Sie die aktuellen Modulhandbücher.

Modulhandbücher
Prüfungs-termine

Hier finden Sie die Prüfungstermine des aktuellen Semesters.

Prüfungstermine
Workshops

Hier finden Sie Informationen zu den angebotenen Workshops.

Workshops