Coronavirus: Informationen der KIT-Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik

Stand: 05.01.2023

Thema Informationen und Handlungsempfehlungen

Fristen

Die Beschlüsse der Landesregierung, des KIT und der ETIT-Prüfungsausschüsse zu Fristverlängerungen lassen sich mit folgender „Faustregel“ vereinfacht zusammenfassen:*

Das Sommersemester 2020, das Wintersemester 2020/21, das Sommersemester 2021 und das WS 2021/22 gelten als „Coronasemester“.
Wer in einem oder in mehreren dieser Semester in dem gleichen ETIT-Studiengang immatrikuliert war, bekommt pro Coronasemester ein Semester Verlängerung (maximal aber insgesamt 3 Semester!) für folgende Fristen: Orientierungsprüfung, Studienhöchstdauer und Frist für das Ablegen einer Wiederholungsprüfung.

Es muss dafür kein gesonderter Antrag gestellt werden. Einzelheiten über die konkreten Fristen für Ihre SPO finden Sie in den Tabellen unten auf der Webseite.

*Diese Zusammenfassung stellt die Regelungen im Überblick dar. Für detaillierte und rechtlich bindende Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Prüfungsausschüsse.

Regelstudienzeit 

  • Im Studierendenportal steht eine neue „Studienbescheinigung mit Regelstudienzeit“ zur Verfügung. Die Bescheinigung weist die Regelstudienzeit Ihres Studiengangs aus und dient zugleich als Bestätigung gegenüber Dritten, dass die Regelstudienzeit aufgrund der COVID-19-Pandemie für alle immatrikulierten Studierenden verlängert wurde.*

    Link zum Studierendenportal
     
  • Weiteres zu diesem Thema in den FAQs des KIT unter "Allgemeiner Studienbetrieb und Grundsatzfragen".

 

Übersicht über coronabedingte Fristverlängerungen in den ETIT-Studiengängen (Stand: November 2021)

Die Tabellen stellen die Regelungen im Überblick dar. Für detaillierte und rechtlich bindende Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Prüfungsausschüsse.

Bachelorstudiengang ETIT

   Orientierungsprüfung Studienhöchstdauer Wiederholungsprüfung

SPO 2018

Studienbeginn im WS 2019/20 oder WS 2020/21
Fristverlängerung bis zum Ende des 6. Fachsemesters


Studienbeginn im WS 2021/22:
Fristverlängerung bis zum Ende des 4. Fachsemesters

Studienbeginn im WS 2018/19, WS 2019/20 oder WS 2020/21:
Frist = 13 Fachsemester

 

 

Studienbeginn im WS 2021/22:
Frist = 11 Fachsemester

 

Laut SPO keine Frist festgelegt

SPO 2015

--

Frist = 13 Fachsemester Um 3 Semester verlängert

 

Masterstudiengang ETIT

  Studienhöchstdauer Wiederholungsprüfung

SPO 2018

Studienbeginn im WS 2020/21 oder früher:
Frist = 10 Fachsemester

 

Studienbeginn im SS 2021
Frist = 9 Fachsemester

 

Studienbeginn im WS 2021/22
Frist = 8 Fachsemester

Laut SPO keine Frist festgelegt

SPO 2015

Frist = 11 Fachsemester
 

 

 

Um 3 Semester verlängert

 

Hinweise für den Bachelor- und Masterstudiengang MIT

Hinweise zum Bachelor- und Masterstudiengang MIT finden Sie in der MIT-Handreichung auf der Homepage der KIT-Fakultät für Maschinenbau