Stand: 05.01.2023
Thema | Informationen und Handlungsempfehlungen |
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Die Beschlüsse der Landesregierung, des KIT und der ETIT-Prüfungsausschüsse zu Fristverlängerungen lassen sich mit folgender „Faustregel“ vereinfacht zusammenfassen:* Es muss dafür kein gesonderter Antrag gestellt werden. Einzelheiten über die konkreten Fristen für Ihre SPO finden Sie in den Tabellen unten auf der Webseite. *Diese Zusammenfassung stellt die Regelungen im Überblick dar. Für detaillierte und rechtlich bindende Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Prüfungsausschüsse. |
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Regelstudienzeit |
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Übersicht über coronabedingte Fristverlängerungen in den ETIT-Studiengängen (Stand: November 2021)
Bachelorstudiengang ETIT
Orientierungsprüfung | Studienhöchstdauer | Wiederholungsprüfung | |
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SPO 2018 |
Studienbeginn im WS 2019/20 oder WS 2020/21
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Studienbeginn im WS 2018/19, WS 2019/20 oder WS 2020/21:
Studienbeginn im WS 2021/22:
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Laut SPO keine Frist festgelegt |
SPO 2015 |
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Frist = 13 Fachsemester | Um 3 Semester verlängert |
Masterstudiengang ETIT
Studienhöchstdauer | Wiederholungsprüfung | |
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SPO 2018 |
Studienbeginn im WS 2020/21 oder früher:
Studienbeginn im SS 2021
Studienbeginn im WS 2021/22 |
Laut SPO keine Frist festgelegt |
SPO 2015 |
Frist = 11 Fachsemester
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Um 3 Semester verlängert |
Hinweise für den Bachelor- und Masterstudiengang MIT
Hinweise zum Bachelor- und Masterstudiengang MIT finden Sie in der MIT-Handreichung auf der Homepage der KIT-Fakultät für Maschinenbau |